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Totales Feuer- und Feuerwerksverbot im Kanton Thurgau

Brunschweiler Reto 30.07.2018

Auf dem Gebiet des Kantons Thurgau ist es ab sofort verboten, im Freien Feuer zu entfachen sowie brennende Streichhölzer und Raucherwaren wegzuwerfen. Ebenfalls ist es per sofort auf dem ganzen Kantonsgebiet verboten, Feuerwerkskörper abzubrennen. Das hat der Regierungsrat des Kantons Thurgau auf Antrag des Fachstabes Trockenheit beschlossen.

Link: https://www.tg.ch/news/news-detailseite.html/485/news/34111